In DSG 26 – 31 erfolgt u.a. auch eine Institutionalisierung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), welchem nicht nur eine Aufsichtsfunktion, sondern auch Beratungsaufgaben zukommen:
- Wahl
- Stellung
- Wiederwahl
- Beendigung der Amtsdauer
- Aufsicht
- Beratung Privater
- Abklärungen + Empfehlungen im Privatbereich
- Information
- Weitere Aufgaben