Rechtliche Informationen zum Datenschutz in der Schweiz
Begriffe
Datenschutz = Schutz von Privatpersonen vor Beeinträchtigungen ihrer Privatsphäre durch unbefugte Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, die ihre Person betreffen
Personendaten (Daten) = alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen
betroffene Personen = natürliche oder juristische Personen, über die Daten bearbeitet werden;
besonders schützenswerte Personendaten = Daten über:
die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten,
die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit,
Massnahmen der sozialen Hilfe,
administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen;
Persönlichkeitsprofile = eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt;
Bearbeiten = jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten;
Bekanntgeben = das Zugänglichmachen von Personendaten wie das Einsicht gewähren,
Datensammlung = jeder Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die Daten nach betroffenen Personen erschliessbar sind;
Bundesorgane = Behörden und Dienststellen des Bundes sowie Personen, soweit sie mit öffentlichen Aufgaben des Bundes betraut sind;
Inhaber der Datensammlung = private Personen oder Bundesorgane, die über den Zweck und den Inhalt der Datensammlung entscheiden;